Für die Beschäftigung im Rahmen bewaffneter Bewachungstätigkeiten ist Absolvierung der gewerblichen Waffensachkundeprüfung zwingend notwendig, ebenso wie für die Ausübung des Schießsports unter Nutzung der eigenen Schusswaffe. Nach Absolvierung des Lehrgangs gemäß § 7 WaffG und bestandener Prüfung ist die Befähigung zum Führen von Kurzwaffen im Rahmen der Ausübung von Bewachungstätigkeiten gegeben. Der Teilnehmer kennt die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes der Schusswaffe und auch die rechtlichen Grundlagen.
Zugangsvoraussetzung ist die bestandene IHKSachkundeprüfung § 34 a GewO Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung beherrschen Sie die vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Kenntnisse zum sicheren Umgang mit einer Schusswaffe, und können somit die gewerbliche Waffensachkunde nach § 7 WaffG durch das Ablegen der Prüfung vor dem zugelassenen Prüfungsausschuss erwerben.
Dauer: 5 Tage, 40 Unterrichtseinheiten (UE)
Vollzeit: reguläre Unterrichtszeiten
Die Zeiten können den Ausbildungserfordernissen angepasst werden.
Alle Informationen finden Sie hier als PDF zusammengefasst.