Berufserfahrungen im Pflegebereich bzw. Berufsabschluss in einem medizinischen bzw. pflegerischen Beruf, Pflegehelfer mit Interesse an einer gerontologischen Zusatzqualifizierung zur Betreuung dementer Menschen.(Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI)
Vermittlung der Anforderungen an die Berufsethik sowie zur Verbesserung der Betreuung und Lebensqualität von Menschen mit Demenzerkrankungen, psychischen Erkrankungen bzw. geistigen Behinderungen. Vorbereitung auf einen neuen Tätigkeitsbereich im Berufsfeld Pflege. Pflegehelfer können das Bildungsangebot als Zusatzqualifizierung aufbauend auf eine Pflegehelferausbildung absolvieren und sich damit auf eine Alltagsbegleitung dementer Menschen spezialisieren, während es für Betreuungskräfte eine eigenständige Qualifizierung nach § 87b Abs. 3 SGB XI darstellt.
Rechtliche Grundlagen, Interaktion und personenzentrierte Kommunikation im Umgang mit Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen bzw. geistigen Behinderungen. Praktische Übungen zur Alltagsgestaltung, Beschäftigung, Biografiearbeit, Zusammenarbeit mit Angehörigen und Pflegekräften. Reaktivierung: Gerontologie, Geriatrie, Gerontopsychiatrische Erkrankungen, typische Alterskrankheiten, Psychologie/Psychohygiene.
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